Rechtliches
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
zwischen
dem Kunden (nachfolgend “Verantwortlicher”)
und
Voximo, Maximilianstr. 1, 89231 Neu-Ulm (nachfolgend “Auftragsverarbeiter” oder “Voximo”)
(gemeinsam “Parteien”)
§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Nutzung der Voximo Voice AI Plattform. Gegenstand der Verarbeitung ist die Erbringung von KI-gestützten Sprachassistenz-Diensten (Voice Agents) gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrag (Nutzungsvertrag/AGB).
(2) Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages. Mit Beendigung des Hauptvertrages endet auch dieser Auftragsverarbeitungsvertrag.
(3) Dieser AVV wird mit Abschluss des Hauptvertrages (Registrierung und Tarifauswahl) wirksam und bedarf keiner gesonderten Unterzeichnung.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der automatisierten Anrufannahme und -bearbeitung durch KI-gestützte Sprachassistenten im Auftrag des Verantwortlichen.
(2) Die Art der Verarbeitung umfasst:
- Echtzeit-Spracherkennung (Speech-to-Text)
- Verarbeitung durch Sprachmodelle (LLM)
- Sprachsynthese (Text-to-Speech)
- Speicherung von Anrufmetadaten und Transkripten
- Analyse und Auswertung von Anrufdaten
§ 3 Art der personenbezogenen Daten
Die folgenden Arten personenbezogener Daten werden verarbeitet:
- Telefonnummern der Anrufer
- Sprachaufnahmen und Transkripte der Gespräche
- Anrufmetadaten (Zeitpunkt, Dauer, Status)
- Vom Anrufer im Gespräch genannte Informationen (z.B. Name, Anliegen, Terminwünsche)
- Kontodaten des Kunden (E-Mail, Firmenname, Adresse)
§ 4 Kategorien betroffener Personen
Betroffen von der Verarbeitung sind:
- Anrufer (Kunden und Interessenten des Verantwortlichen)
- Mitarbeiter des Verantwortlichen (als Kontoadministratoren)
§ 5 Pflichten des Verantwortlichen
(1) Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Art. 6 DSGVO).
(2) Der Verantwortliche informiert seine Anrufer über die Verarbeitung ihrer Daten durch den Auftragsverarbeiter (Informationspflicht nach Art. 13, 14 DSGVO).
(3) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter alle Weisungen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten schriftlich oder in Textform. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
(4) Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der Bestimmungen dieses AVV beim Auftragsverarbeiter zu überprüfen (Audit-Recht gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
§ 6 Pflichten des Auftragsverarbeiters
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO), es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet.
(2) Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
(3) Der Auftragsverarbeiter trifft alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (siehe § 8).
(4) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Meldepflichten, Datenschutz-Folgenabschätzung).
(5) Nach Beendigung des Auftrags löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
(6) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen/Audits.
(7) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen Datenschutzvorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).
§ 7 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine schriftliche Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) hinzuzuziehen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern. Der Verantwortliche kann gegen solche Änderungen Einspruch erheben.
(3) Aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter:
| Dienstleister | Zweck | Standort |
|---|---|---|
| Supabase Inc. | Datenbank, Authentifizierung | Frankfurt (eu-central-1) |
| LiveKit Inc. | Echtzeit-Sprachverarbeitung | EU (eu-central) |
| Stripe Inc. | Zahlungsabwicklung | EU |
| ElevenLabs Inc. | Text-to-Speech | US |
| Deepgram Inc. | Speech-to-Text | US |
| OpenAI Inc. | LLM-Verarbeitung | US/EU |
| Cloudflare Inc. | Hosting (Cloudflare Workers/OpenNext), CDN | Global / EU-priorisiert |
| Cloudflare Inc. | DNS, WAF, DDoS-Schutz | Global |
| Hostinger Int. | Workflow-Automatisierung (n8n) | EU |
| PostHog Inc. | Analyse (nur mit Consent) | EU |
| Resend Inc. | E-Mail-Versand | USA (EU-Standardvertragsklauseln) |
| Easybell GmbH | Telefonie/SIP-Trunking | Deutschland |
| Upstash Inc. | Rate Limiting / Redis | EU (Frankfurt) |
(4) Der Auftragsverarbeiter stellt vertraglich sicher, dass die Unterauftragsverarbeiter dieselben Datenschutzpflichten einhalten, die in diesem AVV festgelegt sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
§ 8 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragsverarbeiter trifft folgende technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO:
Zutrittskontrolle
Kein physischer Zugang zu Servern. Die gesamte Infrastruktur wird bei zertifizierten Cloud-Anbietern (Supabase/AWS, Cloudflare Workers, LiveKit) betrieben.
Zugangskontrolle
Authentifizierung über Supabase Auth mit E-Mail/Passwort. API-Zugriffe über signierte Tokens (JWT). Webhook-Endpunkte durch kryptografische Signaturprüfung geschützt.
Zugriffskontrolle
Row Level Security (RLS) auf allen Datenbanktabellen. Mandantentrennung durch company_id-basierte Policies. Prinzip der minimalen Berechtigung für alle API-Routen.
Trennungskontrolle
Logische Mandantentrennung durch RLS-Policies. Kundendaten sind strikt voneinander getrennt. Kein mandantenübergreifender Datenzugriff möglich.
Pseudonymisierung
Anrufmetadaten werden mit system-generierten IDs gespeichert. Analysedaten werden aggregiert und anonymisiert verarbeitet.
Verschlüsselung
TLS 1.3 für alle Datenübertragungen. Verschlüsselung ruhender Daten (AES-256) in der Datenbank. Echtzeit-Sprachstreams über verschlüsselte WebRTC-Verbindungen.
Verfügbarkeitskontrolle
Redundante Infrastruktur bei Cloud-Anbietern. Automatische Backups der Datenbank. Monitoring und Alerting über PostHog und LiveKit-Metriken.
Belastbarkeit
Rate Limiting auf allen öffentlichen API-Endpunkten (Upstash Redis). WAF-Schutz durch Cloudflare. Fail-closed Architektur bei Sicherheitskomponenten.
§ 9 Rechte der betroffenen Personen
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte nach Art. 15–22 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch).
(2) Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, wird dieser die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiterleiten.
(3) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Betroffenenrechte nachzukommen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser AVV tritt mit Abschluss des Hauptvertrages in Kraft und gilt für die Dauer des Hauptvertrages.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragsverarbeiter wesentliche Bestimmungen dieses AVV oder datenschutzrechtliche Pflichten nicht einhält.
(3) Nach Beendigung des AVV hat der Auftragsverarbeiter sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen zu löschen oder zurückzugeben. Die Löschung ist dem Verantwortlichen schriftlich zu bestätigen.
(4) Daten, deren Aufbewahrung nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgeschrieben ist, sind von der Löschungspflicht ausgenommen. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über solche Aufbewahrungspflichten.
Stand: Februar 2026